Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der PROPERIUM Baumanagement, Business Unit der PROPERIUM GROUP GmbH, für Bauconsulting-, Ausschreibungs- und Baumanagement-Dienstleistungen.

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Bauconsulting-, Ausschreibungs-, Baumanagement- und sonstigen Dienstleistungen der PROPERIUM Baumanagement, Business Unit der PROPERIUM GROUP GmbH, Kaiserstrasse 31, CH-4310 Rheinfelden, Standort Industriestrasse 5, CH-4313 Möhlin (nachfolgend „PROPERIUM“), gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn PROPERIUM ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss & Beratungstermine (Einfacher Auftrag)

Die Leistungen von PROPERIUM richten sich nach Schweizer Obligationenrecht. Die Vereinbarung und Wahrnehmung eines Beratungstermins gilt rechtlich als einfacher Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR. Ein Vertrag kommt bereits durch die Anfrage des Kunden und die Bestätigung bzw. Durchführung eines Beratungs-, Gesprächs- oder Besprechungstermins durch PROPERIUM zustande — ein förmlicher schriftlicher Vertragsschluss ist hierfür nicht erforderlich. Dies umfasst insbesondere Erstgespräche, Baubesprechungen, Analysen, Konzept- und Planungsarbeiten, Ausschreibungen, Vergabeverhandlungen sowie sonstige mündliche oder schriftliche Beratungsleistungen, unabhängig davon, ob sie persönlich, telefonisch, per Videokonferenz, auf der Baustelle oder auf elektronischem Weg erfolgen.

3. Vergütung

Für die Leistungen von PROPERIUM ist eine Vergütung geschuldet. Gemäss Art. 394 Abs. 3 OR gilt eine Vergütung auch dann als stillschweigend vereinbart, wenn sie nicht ausdrücklich genannt wurde, sofern die Leistung erfahrungsgemäss nur gegen Entgelt erbracht wird oder eine Entgeltpflicht branchenüblich ist. Bauconsulting- und Baumanagementleistungen werden branchenüblich ausschliesslich gegen Vergütung erbracht.

Die Höhe der Vergütung richtet sich vorrangig nach der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden (Stundensatz, Pauschale, Projekt- oder Erfolgshonorar). Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt die branchenübliche Vergütung von PROPERIUM als vereinbart. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Leistungsumfang & Mitwirkung des Kunden

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung bzw. dem Auftrag. Der Kunde stellt PROPERIUM sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Pläne, Unterlagen und Zugänge — einschliesslich des Zugangs zum Grundstück bzw. zur Baustelle — vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung und benennt auf Wunsch eine entscheidungsbefugte Kontaktperson. PROPERIUM darf davon ausgehen, dass die bereitgestellten Informationen und Unterlagen vollständig und zutreffend sind.

5. Termine, Verschiebung & Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Verschiebung oder Absage ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen des Kunden ist PROPERIUM berechtigt, das vereinbarte bzw. branchenübliche Honorar für den reservierten Termin vollständig in Rechnung zu stellen; der Nachweis eines geringeren Aufwands bleibt dem Kunden vorbehalten.

6. Beschaffenheit der Leistung — kein Erfolg geschuldet

PROPERIUM erbringt ihre Leistungen als einfacher Auftrag (Art. 394 ff. OR) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Beraters. Geschuldet ist eine sorgfältige, fachgerechte Leistungserbringung — nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher oder baulicher Erfolg. Insbesondere werden das Einhalten bestimmter Kosten- oder Terminziele Dritter, das Zustandekommen von Werkverträgen sowie Bewilligungsentscheide von Behörden weder geschuldet noch garantiert, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Werkleistungen ausführender Unternehmen werden von diesen selbst geschuldet; PROPERIUM tritt nicht als Generalunternehmerin auf, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

7. Vertraulichkeit

PROPERIUM behandelt alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen des Kunden vertraulich und verwendet sie ausschliesslich zur Auftragserfüllung. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, Konzepte, Analysen, Kontakte, Offerten und Methoden von PROPERIUM vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

8. Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte

Alle von PROPERIUM erstellten Arbeitsergebnisse — insbesondere Konzepte, Analysen, Ausschreibungsunterlagen, Kostenaufstellungen, Terminpläne, Präsentationen und sonstige Dokumente — bleiben geistiges Eigentum von PROPERIUM. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen, mit dem Auftrag verfolgten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PROPERIUM.

9. Haftung

PROPERIUM haftet im Rahmen des Auftragsverhältnisses (Art. 398 ff. OR) nur für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für das Verhalten von Hilfspersonen (Art. 101 OR) wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Für Mängel und Verzögerungen der von Dritten (Architekten, Planern, Bauunternehmen) erbrachten Leistungen haftet PROPERIUM nicht; solche Ansprüche sind gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern geltend zu machen. Beratungsleistungen von PROPERIUM stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung im fachspezifischen Sinn dar.

10. Auslagen & Spesen

Auslagen, Spesen und Fremdkosten (z. B. Reise- und Fahrkosten, Planbeschaffung, Behördengebühren, externe Gutachten) werden dem Kunden zusätzlich zur Vergütung nach Aufwand bzw. nach Vereinbarung belastet. Grössere Auslagen werden vorab abgestimmt. PROPERIUM ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen (Art. 402 OR).

11. Zahlungsbedingungen

Rechnungen von PROPERIUM sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (Art. 102 ff. OR); es wird ein Verzugszins von 5 % p.a. geschuldet. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sowie die Aufrechnung mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder von PROPERIUM anerkannt sind.

12. Laufzeit, Widerruf & Kündigung

Das Auftragsverhältnis kann gemäss Art. 404 Abs. 1 OR grundsätzlich jederzeit von beiden Seiten widerrufen bzw. gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind vollumfänglich zu vergüten; angefallene Auslagen sind zu ersetzen. Erfolgt der Widerruf durch den Kunden zur Unzeit, bleibt ein Ersatz des daraus entstehenden Schadens vorbehalten (Art. 404 Abs. 2 OR).

13. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung der PROPERIUM GROUP unter www.properium.group/datenschutz.

14. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Auf die Vertragsverhältnisse zwischen PROPERIUM und dem Kunden, einschliesslich dieser AGB, ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der PROPERIUM GROUP GmbH in Rheinfelden (AG), Schweiz. PROPERIUM bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.

15. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine gültige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt (salvatorische Klausel).